Man unterscheidet:
verbindliche Patientenverfügung
- diese MUSS von Ärzten, Krankenschwestern und Pflegern beachtet werden
- medizinische Interventionen, die abgelehnt werden, müssen konkret beschrieben sein
- sie gilt für 8 Jahre
- sie muss mit einem Notar/Rechtsanwalt UND einem Arzt besprochen werden
beachtliche Patientenverfügung
- der Wunsch des Patienten wird in die Überlegungen der ÄrztIn und PflegerIn einbezogen MUSS aber nicht beachtet werden
- sie muss nicht von einem Notar oder Rechtsanwalt unterschrieben sein
- sie ist zeitlich nicht limitiert
Jede Patientenverfügung kann auf Wunsch im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats sowie im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte registriert werden.