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Patientenverfügung Patientenverfügung

Man unterscheidet:

verbindliche Patientenverfügung
  • diese MUSS von Ärzten, Krankenschwestern und Pflegern beachtet werden
  • medizinische Interventionen, die abgelehnt werden, müssen konkret beschrieben sein
  • sie gilt für 8 Jahre
  • sie muss mit einem Notar/Rechtsanwalt UND einem Arzt besprochen werden
beachtliche Patientenverfügung
  • der Wunsch des Patienten wird in die Überlegungen der ÄrztIn und PflegerIn einbezogen MUSS aber nicht beachtet werden
  • sie muss nicht von einem Notar oder Rechtsanwalt unterschrieben sein
  • sie ist zeitlich nicht limitiert

Jede Patientenverfügung kann auf Wunsch im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats sowie im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte registriert werden.